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In Deutschland ist für das Führen eines Kraftfahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich. Diese ist in verschiedene Führerscheinklassen unterteilt – je nach Fahrzeugart und Einsatzzweck. Die nachfolgende Übersicht erklärt die wichtigsten Klassen, Voraussetzungen und aktuelle Änderungen.
Die Führerscheinklassen sind in Deutschland in Anlehnung an das EU-Recht geregelt und in verschiedene Kategorien gegliedert:
Doch ein normaler Führerschein braucht welche Klasse? Der meistausgestellte Führerschein der Klasse B ist für die meisten Autofahrer der passende, egal ob für private oder berufliche Zwecke. Hier finden Sie einen detaillierten Überblick der jeweiligen Führerscheinklassen.
Klasse |
Fahrzeugart |
Besonderheiten/ Mindestalter |
---|---|---|
AM |
Kleinkrafträder (z. B. Roller, Mopeds) |
ab 15 Jahren |
A1 |
Leichtkrafträder bis 125 cm³ |
ab 16 Jahren |
A2 |
Motorräder bis 35 kW |
ab 18 Jahren |
A |
Alle Motorräder |
ab 24 Jahren (Direkteinstieg) oder stufenweiser Aufstieg |
B |
Pkw bis 3,5 t |
ab 18 Jahren (17 mit Begleitperson) |
BE |
PKW mit Anhänger bis 3,5 t |
Kombiniert bis 7,5 t, ab 18 Jahren |
B96 |
Erweiterung Klasse B für Anhänger (bis 4,25 t) |
Zusatzschulung erforderlich |
C1 |
LKW bis 7,5 t |
ab 21 Jahren |
C |
LKWs über 7,5 t |
ab 18 Jahren |
CE |
LKWs mit Anhänger |
ab 21 Jahren |
D1 |
ab 21 Jahren |
ab 21 Jahren |
D |
Busse über 16 Sitzplätze |
ab 24 Jahren |
DE |
Busse mit Anhänger |
ab 24 Jahren |
T |
Traktoren, Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h |
ab 16 Jahren |
L |
Kleine Zugmaschinen, |
ab 16 Jahren |
Damit die deutschen Regelungen mit dem geltenden EU-Recht übereinstimmen, kam es in den letzten Jahren zu einigen wesentlichen Änderungen. Unter anderem wurden die Führerscheinklassen teilweise neu definiert bzw. angepasst.
Führerschein und Prüfungen
In dem Zusammenhang wurde die Führerscheinklasse AM neu eingeführt, die vor allem Jugendlichen den Zugang zur Mobilität verschaffen soll. Denn sie umfasst Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds, die bereits mit 15 Jahren gefahren werden dürfen. Auch die anderen Führerscheinklassen für Motorräder A, A1 und A2 wurden bezüglich des Alters und Leistungsbeschränkungen an europäische Standards angepasst. So sind die Richtlinien nun vereinfacht und einheitlich innerhalb der EU.
Auch gibt es eine neue Führerscheinregelung, in Bezug auf die Prüfung und das Dokument selbst. Die Richtlinien für die theoretischen wie auch praktischen Prüfungen wurden angepasst, um den modernen Technologien und Anforderungen gerecht zu werden. Dies bezieht sich vor allem auf Fahrübungen als auch die Kenntnisse für angepasste Verkehrsregeln und Situationen.
Umtauschpflicht alter Führerscheine
Bis 2033 müssen alle alten Papierführerscheine sowie Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, schrittweise gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat getauscht werden. Diese haben eine Gültigkeit von 15 Jahren – ausschließlich für das Dokument, nicht für die Fahrerlaubnis selbst.
Seit 2021 ist ein digitaler Führerschein in Form einer App mit QR-Code möglich. Er ersetzt jedoch nicht das physische Dokument, sondern dient als Ergänzung – z. B. bei digitalen Identitätsprüfungen.
Für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (z. B. Elektro oder Gas) wurde das zulässige Gesamtgewicht für Klasse B-Fahrer von 3,5 auf 4,25 Tonnen erhöht – bei reinem Gütertransport innerhalb Deutschlands.
Das deutsche Führerscheinrecht unterliegt einem kontinuierlichen Wandel, um sich an europäische Vorgaben und technologische Entwicklungen anzupassen. Insbesondere der Umstieg auf den neuen EU-Führerschein, digitale Ergänzungen sowie Änderungen bei zulässigen Fahrzeuggewichten spiegeln aktuelle Mobilitätsanforderungen wider. Wer ein Fahrzeug führen möchte, sollte seine Fahrerlaubnis regelmäßig überprüfen und sich über geltende Regelungen auf dem Laufenden halten.