//=$baseaddrComplete?>
Leasing ist heute für viele Fahrzeugnutzer eine flexible Alternative zum klassischen Autokauf oder zur Finanzierung. Diese Form der Nutzung bietet mehr Flexibilität. Doch manchmal ändern sich Lebensumstände oder finanzielle Prioritäten und man möchte das Fahrzeug samt Leasingvertrag an eine andere Person übergeben. Wie genau eine solche Übernahme eines Leasingvertrags funktioniert, das erklären wir im Folgenden im Detail.
Leasing ist ähnlich wie Miete und wird weitestgehend ähnlich behandelt. Wenn man einen Leasingvertrag an jemand anderen übertragen möchte, benötigt man dazu einen Leasingübernahme-Vertrag. Vorher muss sichergestellt sein, ob der ursprüngliche Leasingvertrag eine Übernahme überhaupt zulässt. Das ist nicht immer der Fall und muss im Zweifelsfall mit dem Fahrzeugeigner abgesprochen werden. Da eine Leasingübernahme Autos, Motorräder oder auch Nutzfahrzeuge betreffen kann, muss man zudem den Rahmen der jeweiligen Nutzung prüfen. Das beinhaltet zum Beispiel Einschränkungen, wenn es sich um ein Kilometerleasing handelt. Wenn alle Voraussetzungen stimmen, kann der Vertrag zur Leasingübernahme aufgesetzt und von beiden Seiten akzeptiert werden. Das geschieht nur mit dem Einverständnis des Fahrzeugeigners.
In bestimmten Situationen – etwa bei veränderten finanziellen Rahmenbedingungen – kann eine Leasingübernahme für den aktuellen Leasingnehmer sinnvoll sein, um sich vorzeitig aus dem Vertrag zu lösen. Für den neuen Leasingnehmer bietet sich wiederum die Chance, für eine kürzere Laufzeit und oft zu günstigeren Konditionen ein Fahrzeug zu übernehmen.
Ein großer Vorteil: Flexibilität. Da ein Teil der Vertragslaufzeit bereits vergangen ist, muss sich der neue Nutzer nicht langfristig binden. Zudem kann die monatliche Rate geringer ausfallen, wenn der Vorbesitzer bereits eine Anzahlung oder Sonderzahlungen geleistet hat.
Je länger ein Fahrzeug in Gebrauch ist, desto höher ist der Wertverlust. Das macht sich besonders bei einem Restwertleasing bemerkbar, bei dem zu einer zu starken Wertminderung zusätzliche Kosten auf den Leasingnehmer zukommen. Außerdem kann ein Leasingnehmer nicht mehr die Bedingungen des Vertrages verhandeln. Er muss sich an die Vorgaben halten, die zwischen dem ursprünglichen Leasingnehmer und dem Fahrzeugeigner vereinbart wurden.
Der neue Leasingnehmer muss den bestehenden Vertrag genau verstehen. Er kann ihn nicht neu verhandeln, sondern muss sich an die Bedingungen halten. Aufgrund der neuen Situation muss außerdem die Leasingrate entsprechend der übrigen Laufzeit, dem Fahrzeugwert und bereits geleisteten Sonderzahlungen berechnet werden. Für den ursprünglichen Leasingnehmer gilt zu beachten, dass bei einer Leasingübernahme Anzahlung oder Sonderzahlungen nicht erstattet werden können, was einen finanziellen Verlust bedeutet. Bezüglich der Restlaufzeit muss im neuen Vertrag genau festgelegt werden, wie lange die Gültigkeit besteht. Leasingverträge werden üblicherweise in Jahren abgeschlossen, die Restlaufzeit kann aber zum Beispiel auch mehrere Monate beinhalten.
Grundsätzlich ist eine Übernahme des Leasings auch im gewerblichen Bereich möglich. Dazu muss das entsprechende Gewerbe allerdings seit mehr als 6 Monaten bestehen. Das Gewerbe muss liquide sein und über eine positive Bonität verfügen. Dies wird anhand einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung festgestellt.
Die Übernahme eines Leasingvertrags bietet für beide Seiten Vorteile, wenn auch unter bestimmten Bedingungen. Der neue Leasingnehmer führt den bestehenden Vertrag weiter, übernimmt aber auch alle Rechte und Pflichten. Für den Fahrzeugeigner ändert sich wenig, er muss der Übernahme allerdings zustimmen.