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Gerade im Herbst und Winter sorgen Nebel, Regen oder Schneefall häufig für eingeschränkte Sicht auf den Straßen. In solchen Situationen spielen Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchte eine entscheidende Rolle für Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer. Doch wann dürfen sie tatsächlich eingesetzt werden – und worin unterscheiden sich diese beiden Systeme? Wir geben Ihnen einen Überblick über Einsatzbedingungen, gesetzliche Vorgaben und den richtigen Umgang mit den Lichtquellen.
Nebelscheinwerfer:
Nebelscheinwerfer leuchten die Fahrbahn bei schlechter Sicht aus, vor allem bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall. Sie befinden sich meist im unteren Bereich der Frontstoßstange und strahlen breiter und flacher als das Abblendlicht. Ihr Licht ist weiß, und auf dem Armaturenbrett wird ihre Aktivierung durch eine grüne Kontrollleuchte angezeigt. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei deutlich eingeschränkter Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee verwendet werden. Sobald sich die Sichtverhältnisse verbessern, müssen sie wieder ausgeschaltet werden. Ihr Einsatz bei klarer Sicht ist nicht erlaubt, da sie andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere im Gegenverkehr – blenden können.
Hinweis: Das Einschalten erfolgt manuell. Fahrzeuge erkennen Nebel bislang nicht automatisch – die Entscheidung liegt also beim Fahrer.
Achtung Wildtiere:
Starke Lichtquellen wie Nebenscheinwerfer oder Fernlicht können bei Wildtieren zu einer sogenannten „Schreckstarre“ führen. Rehe, Füchse oder andere Tiere bleiben dann regungslos auf der Straße stehen, anstatt zu flüchten. Achten sie bei Fahrten in bewaldeten oder ländlichen Gebieten besonders auf Wildwechsel-Warnschildern oder passen Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend an.
Nebelschlussleuchte:
Die Nebelschlussleuchte hingegen dient dazu nachfolgende Fahrer zu warnen. Ihr Licht ist intensiv rot und besonders hell, damit es auch durch dichten Nebel sichtbar bleibt. Die zugehörige Kontrollleuchte im Cockpit ist ebenfalls rot. A Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei Sichtweiten unter 50 Metern aktiviert werden – beispielsweise bei dichtem Nebel. Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand: Sie stehen auf Autobahnen und Landstraßen im Abstand von 50 Metern. Wird ein weiterer Pfosten klar erkannt, ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte nicht erlaubt.
Neben dem richtigen Einsatz von Nebelleuchten spielt auch die Qualität der gesamten Fahrzeugbeleuchtung eine wichtige Rolle. Moderne Lichtsysteme wie Xenon- oder LED-Scheinwerfer bieten besonders hohe Reichweiten und eine gleichmäßige Ausleuchtung – ideal für Fahrten bei Nacht oder schlechter Sicht.
Erfahren Sie mehr zu den Vorteilen, Unterschieden und Einsatzbereichen von Xenon-Scheinwerfern in unserem Ratgeber.
Gesetzliche Vorgaben im Überblick
Beleuchtung | Erlaubt bei | Farbe des Lichts | Kontrollleuchte | Besonderheiten |
Nebelscheinwerfer | Nebel starker Regen oder Schneefall | Weiß | Grün | Einsatz freiwillig, aber bei klarer Sicht verboten, Bußgeld von bis zu 35 EUR möglich |
Nebelschlussleuchte | Sichtweite unter 50 Metern | Rot | Rot | Pflicht zum Ausschalten bei besserer Sicht |
Nebelscheinwerfer verbessern Ihre Sicht bei widrigen Wetterbedingungen, dürfen aber nur bei starker Sichtbehinderung eingesetzt werden. Nebelschlussleuchten hingegen warnen den nachfolgenden Verkehr, sind jedoch ausschließlich bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt. Eine falsche Nutzung kann zu Blendung, Bußgeldern oder Unfällen führen.