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Ein Termin, der vielen Autobesitzern häufig entgeht oder nicht rechtzeitig bewusst ist, ist die Hauptuntersuchung (HU). Für einen neuen Pkw steht diese Prüfung nach drei Jahren erstmals an, danach alle zwei Jahre. Das genaue Datum für die technische Überprüfung lässt sich auf der Plakette am Fahrzeug sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) ablesen.
Was passiert aber nun, wenn ein Fahrzeughalter einmal einen Termin verpassen sollte? Im Folgenden erklären wir, was passiert, wenn man eine rechtzeitige Untersuchung beim TÜV versäumt und mit welchen Konsequenzen man zu rechnen hat.
Am besten gar nicht. Möglich ist es aber schon. Ein abgelaufener TÜV entsteht dann, wenn Sie den Termin versäumen. Ein Auto ohne TÜV zu fahren, sollten Sie vermeiden. Ansonsten können einige Kosten bei der TÜV-Überziehung entstehen.
Die Hauptuntersuchung muss immer in dem Monat durchgeführt werden, der auf der Plakette vermerkt ist. Das Versäumen des Monats alleine gilt bereits als Fristverletzung. Wird zum Beispiel während einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass der Termin mehr als 2 Monate verstrichen ist, dann kann es zu einem Verwarnungsgeld kommen. Wenn Ihr Auto die Untersuchung nicht besteht, dann müssen Sie es innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung bringen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie alle beanstandeten Mängel behoben haben. Ansonsten kann es auch hier zu einer Strafe kommen. Wenn die Frist verstrichen ist, muss eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die im vollen Umfang berechnet wird. Außerdem kann es zu einem Verwarnungsgeld von 15 € kommen, wenn die Versäumnis während einer Verkehrskontrolle festgestellt wird.
Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt davon ab, wie lange die versäumte Prüfung zurückliegt. Für PKWs, Motorräder und Anhänger, gelten die folgenden Bestimmungen:
Mehr als zwei Monate | 15 Euro |
Vier bis acht Monate | 25 Euro |
Mehr als acht Monate | 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg |
Sollte es sich auf der anderen Seite um ein Nutzfahrzeug handeln, bei dem eine Sicherheitsprüfung in jedem Fall vorgeschrieben ist, kommt die folgende Tabelle zur Anwendung:
Bis zu zwei Monate | 15 Euro |
Mehr als zwei und bis zu vier Monate | 25 Euro |
Mehr als vier bis zu acht Monate | 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg |
Mehr als acht Monate | 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg |
Die Prüfstelle verhängt selbst kein Bußgeld. Wenn der Termin allerdings länger als zwei Monate versäumt wurde, dann ist die Prüfstelle verpflichtet, eine zusätzliche Ergänzungsuntersuchung durchzuführen. Dafür kommen noch einmal Kosten in Höhe von 20 % des Gesamtpreises hinzu. Das gilt auch, wenn der TÜV abgelaufen, aber das Fahrzeug nicht gefahren wurde. Falls die Frist übrigens verstrichen ist, dann beeinträchtigt das nicht den Versicherungsschutz. Nur wenn ein Unfall durch einen nicht behobenen Mangel entsteht, der bei der Hauptuntersuchung festgestellt wurde, kann die Versicherung Geld zurückverlangen.
Generell ist die Frist für den TÜV einzuhalten, um sich späteren Ärger zu ersparen. Die Untersuchung muss im selben Monat stattfinden, der auf der Plakette vermerkt ist. Ab einer Überziehung von zwei Monaten kann es zu einem Bußgeld kommen. In dem Servicebaustein Wartung und Verschleiß ist die Hauptuntersuchung direkt mit drin – für ein sorgenfreies Fahrerlebnis.