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Laut der Straßenverkehrsordnung dürfen bestimmte Dinge im Auto nicht fehlen. Fehlen diese bei einer Polizeikontrolle, kann es unangenehm und teuer werden. Doch was müssen Sie unbedingt mitführen? Was müssen Sie beachten?
Wer in Deutschland am Steuer sitzt, sei es ein Auto oder Motorrad, muss bestimmte Dokumente stets griffbereit haben. Doch welche Dokumente sind verpflichtend? Und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie diese bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen können?
Der Führerschein ist ein essenzielles Dokument und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Kann er bei einer Kontrolle nicht vorgelegt werden, droht ein Bußgeld von 10 €. Weder Kopien noch beglaubigte Abschriften sind zulässig, es muss das Original sein.
Neben dem Führerschein ist auch der Fahrzeugschein, offiziell als Zulassungsbescheinigung I bekannt, verpflichtend mitzuführen. Bei einer Kontrolle muss das Originaldokument vorgelegt werden. Eine Kopie ist nicht gültig und kann ebenfalls mit einem Bußgeld von 10 € geahndet werden.
Falls bauliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden – beispielsweise durch Tuning oder Umrüstungen –, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitgeführt werden. Dies gilt auch für spezielle Fahrzeugtypen wie Taxis oder Busse. Liegt keine ABE vor, drohen Bußgelder ab 50 €, empfindliche Strafen oder sogar Punkte in Flensburg.
Zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch empfehlenswert, ist ein Nachweis über die Kfz-Versicherung. Im Falle eines Unfalls erleichtert er die Schadensregulierung und sorgt dafür, dass alle relevanten Informationen schnell verfügbar sind.
Wer diese Dokumente stets bei sich führt, ist für Verkehrskontrollen bestens gewappnet und vermeidet unnötige Bußgelder oder Unannehmlichkeiten.
Wer die Original-Fahrzeugpapiere im Auto lässt, riskiert bei Diebstahl und Vandalismus Probleme. Die eigene Versicherung könnte im Falle eines gestohlenen Autos eine grobe Fahrlässigkeit oder eigenes Verschulden unterstellen, wenn der Fahrzeugschein zum Beispiel im Handschuhfach aufbewahrt wird. Das kann die Schadensregulierung erschweren. Es ist daher ratsam, die Fahrzeugpapiere nicht dauerhaft im Auto aufzubewahren, besser und sicherer wäre das eigene Portemonnaie.
Alle zwei Jahre müssen Kraftfahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, in Deutschland zur Hauptuntersuchung. Wann die nächste TÜV-Prüfung bei Ihrem Wagen ansteht, können Sie ganz einfach am TÜV-Siegel ablesen. Wie Sie dabei vorgehen können Sie hier nachlesen. Damit die Untersuchung reibungslos abläuft, sollten nicht nur Ihr Fahrzeug, sondern auch die notwendigen Fahrzeugpapiere bereitliegen. Dazu gehören in erster Linie die obligatorischen Fahrzeugpapiere, wie der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung I. Bei baulichen Veränderungen ist die Betriebserlaubnis ABE vorzulegen. Wenn Sie die Prüfstelle wechseln, ist es außerdem sinnvoll, den vorherigen HU-Bericht dabei zu haben. Nur wenn diese Dokumente vorliegen, kann die halbstündige Untersuchung durchgeführt werden. Muss man den TÜV-Bericht unterwegs mitführen? Der TÜV-Bericht gehört nicht zu den obligatorischen Fahrzeugpapieren und ist nicht notwendig. Den Nachweis für die bestandene Hauptuntersuchung finden Sie im Fahrzeugschein, der bei der HU gestempelt wird und zudem das Datum der nächsten HU aufführt. Somit haben Sie denn Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung und gültigen TÜV bei jeder Autofahrt mit dabei.
In Deutschland müssen Autofahrer ein Erste-Hilfe-Set mitführen, das den Vorgaben der DIN 13164 und des §35h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht. Die DIN wurde zuletzt 2022 aktualisiert. Die bedeutendste Änderung: Der Verbandskasten muss nun zwei Schutzmasken enthalten.
Wer gegen die Pflicht zum Mitführen verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Ein Warndreieck soll Auffahrunfälle verhindern und muss in zugelassener Ausführung im Fahrzeug vorhanden sein. Das Warndreieck muss rückstrahlend, tragbar und standsicher sein, sowie bei Gebrauch aus ausreichender Entfernung erkennbar. Im Falle einer Panne sollte es unmittelbar nach Einschalten der Warnblinkanlage gut sichtbar aufgestellt werden. Auf Autobahnen empfiehlt es sich, das Warndreieck mindestens 150 Meter (200 Schritte), vor der Gefahrenstelle zu platzieren.
Ein Verstoß gegen die Mitführungspflicht kann ein Verwarnungsgeld von 15 Euro nach sich ziehen.
Zudem muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste nach Europäischer Norm EN 471 oder EN ISO 20471 vorhanden sein.
Es ist unabhängig von dieser Vorschrift ratsam, für jeden Fahrzeuginsassen eine Warnweste mitzuführen, da sie insbesondere bei einer Panne oder einem Unfall in der Nacht oder bei schlechter Sicht die Sicherheit erheblich erhöht.
Wer ohne Warnweste unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen.
Neben dem Verbandskasten, mindestens einer Warnweste und dem Warndreieck müssen auch gewisse Dokumente auf jeder Fahrt mitgeführt werden. Dabei sind vor allem der Führerschein und der Fahrzeugschein obligatorisch.